Worum geht es?
In der Gesetzesänderung vom 29.07.2026 wurde § 71a aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch § 56 im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, was ebenfalls neue Vorschriften mit sich bringt.
Wer ist betroffen?
Nichtwohngebäude mit einem Anlagentyp (Heizungsanlagen, Klimaanlagen, RLT-Anlagen) mit einer Gesamtnennleistung von jeweils mehr als 70 kW sind bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung auszurüsten.
Was ändert sich?
- Die Anlagenleistungsgrenze wurde von 290 kW auf 70 kW abgesenkt.
- Das System soll zusätzlich die Raumqualität überwachen.
- Für Neubauten ist zusätzlich ein Automationsgrad ab 70 kW vorgeschrieben.
- Das Gebäude ist mit einer automatischen Beleuchtungssteuerung auszustatten.

Wie geht es weiter?
ZERO hilft Ihnen gerne bei der Implementierung eines gesamtheitlichen Energiecontrolling-Systems, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei fangen wir mit einer grundsätzlichen Identifizierung Ihrer SEU und Aufstellung sinnvoller KPI bzw. EnPI an und erstellen mit Ihnen gemeinsam ein Messkonzept für Ihre Anlagen und Räume. Dieses setzen wir im Anschluss inkl. Montage und Inbetriebnahme für Sie um.
Nutzen Sie die Chance Ihre Energie- und Betriebskosten zu senken und kommen Sie bei Fragen und konkreten Projektansätzen auf uns zu! 2029 kommt wie immer schneller als man denkt – handeln Sie daher bitte rechtzeitig. 🤝
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