Abwärmeplattform online – Meldepflicht auf den 01.01.2025 verschoben

Seit dem 15. April 2024 ist die Plattform zur Meldung von Abwärme gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) online verfügbar. Das Online-Portal dient dem Austausch zwischen Wärmelieferanten und -nutzern und bildet die Schnittstelle zwischen dem EnEfG und dem Wärmeplanungsgesetz.

Aufgrund der Verzögerungen bei dessen Veröffentlichung wurde nun die Meldefrist im gleichen Zuge ebenfalls verschoben. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 2,5 GWh haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, sich zu registrieren, sich mit der Plattform vertraut zu machen und ihre Abwärmeverluste einzutragen. Sie wissen noch nicht, wie Sie anfangen sollen? Kommen Sie gerne auf uns zu – wir unterstützen Sie sehr gerne dabei!

Schreibe einen Kommentar